Wesenstest


 

 

 

Leider gibt es immer wieder Hunde, die verhaltensauffällig werden - immer aus Gründen falscher Haltung und Abrichtung - nie aus Rassegründen. Danach fragt allerdings niemand mehr, wenn "es passiert" ist und der Hund zum Beißer geworden ist.

Das Ordnungsamt verlangt in solchen Fällen möglicherweise einen Wesenstest. Diesen führen wir nach Beauflagung oder auf eigenen Wunsch auf Ihre Kosten gemäß der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO) durch.

 

Bei einem solchen Wesenstest wird der Hund in verschiedenen Alltags- und Stresssituationen auf sein Verhalten geprüft. Es wird ein Gutachten erstellt, welches den Hund als "nicht gefährlich / gefährlich zum Zeitpunkt der Begutachtung" einstuft.


Sachkundenachweise

 

Hundehalter, die dies wünschen, können bei uns auch gern einen Sachkundenachweis (sog. Hundeführerschein) ablegen.

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